Die Ritterschaft der akademischen Reitkunst wurde von Bent Branderup gegründet und bietet Reitern, die sich den Idealen der Ritterschaft verbunden fühlen, die Möglichkeit durch das Ablegen von Prüfungen ihr Können unter Beweis zu stellen. Für die Mitglieder der Ritterschaft ist Reiten eine Kunst, die Kunst zu leben, und Mensch und Pferd Lebensqualität zu bieten. Wir wollen das höchst mögliche Niveau unter Beachtung der Natur des Pferdes erreichen.

 

Das Ideal des Ritters ist , das Pferd in Balance zu bringen. Die Vorhand des Pferdes frei zu machen und die Hanken zu setzen, während es immer bereit ist, sich vorwärts-abwärts zu dehnen und Kontakt zur Reiterhand zu suchen.

 

  • Durch systematische gymnastische Übungen wird das physische und psychische Wohlbefinden des Pferdes gefördert
  • Die Dressur dient dem Wohle des Pferdes, nicht das Pferd der Dressur
  • Reiten ist als Kunst zu sehen, die dem Pferd Aufgaben bietet, die es auch im hohen Alter noch mit Würde erfüllen kann
  • Die Kunst des Reitens wird im feierlichen Rahmen geehrt
  • Der Kreis derer die sich dieser Kunst widmen, wird erweitert

 

 

Nur wenn der Wille des Reiters und der des Pferdes eins werden, kann es zur vollen Entfaltung der körperlichen Fähigkeiten kommen.

Die Einstiegsprüfung zum Ritter der akademischen Reitkunst setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

Ritter der Akademischen Reitkunst:

Der Ritter verkörpert das Ideal der Gebrauchsreiterei, welche die Basis für die Akademische Reitkunst bildet. Der Reiter verdient sich den silbernen Gertenknauf für seine Holzgerte auf einem selbst ausgebildeten Pferd.

Der Ritter beweist durch die abgelegte Prüfung, dass er das grundlegende Handwerk erlernt hat und es sein Wunsch ist, sein reiterliches Können weiterzuentwickeln um zum Künstler zu werden.
Es wird erwartet, dass die nächste Ringprüfung innerhalb von 5 Jahren abgelegt wird. Ansonsten darf die Basisprüfung wiederholt werden um zu beweisen, dass zumindest das Niveau des Handwerkers erhalten werden konnte. Ist das nicht der Fall, wird der Ritter zu einem passiven Mitglied. Ist der Ritter verhindert, eine erforderliche Prüfung abzulegen, kann er an der Jahrestafel um Zeitaufschub bitten.
Hat ein Ritter den Meistertitel erworben , bleibt ihm sein Status als "aktiver Ritter" ein Leben lang erhalten. Die passive Ritterschaft kann durch Wiederholung der Basisprüfung reaktiviert werden. Ein "passiver Ritter" hat kein Stimmrecht und darf keine Wappenträger empfehlen. Er ist jedoch verpflichtet seine bereits empfohlenen Wappenträger über alle Neuigkeiten innerhalb der Ritterschaft zu informieren.
Die Ritter treffen sich jährlich zur Jahrestafel. Durch Erheben seines Gertenknaufs, der an einem kurzen Stöckchen steckt, kann der Ritter um das Wort bitten oder abstimmen.

Ein Ritter darf sich selber zu den Ringprüfungen anmelden.

Ritterprüfung:

Grundlegende Information: 

Das Prüfungspferd muss selbst ausgebildet sein! Wenn das Pferd nur teilweise vom Reiter ausgebildet wurde, muss der Richter darüber informiert werden. Der Bewerber kann nur dann anerkannt werden, wenn der Richter der Überzeugung ist, dass der Reiter das Pferd jetzt auch selber ausbilden könnte.
Die Ausbildung des Pferdes ist jedoch wichtiger als die Qualität der Vorführung am Prüfungstag.
Die Reihenfolge der Lektionen bleibt dem Reiter überlassen. Die folgenden Aufgaben müssen in der Ritterprüfung gezeigt werden, es dürfen auch zusätzliche Lektionen vorgeführt werden, diese werden allerdings nicht bewertet.

Die Ritterprüfung besteht aus drei Teilen

Erster Teil – Longenprüfung

Basisprüfung – das Pferd wird am Kappzaum in Boden-/Handarbeit und an der Longe unter Einhaltung der Prinzipien der akademischen Reitkunst vorgestellt

Im Stehen wird gezeigt, dass das Pferd sich durch seien gesamten Körper biegen kann und die jeweils innere Hüfte in Position zum Genick gebracht werden kann

Untertreten im Schritt

Übergänge auf dem Zirkel: Schritt-Halt, Halt-Schritt, Schritt-Trab, Trab-Schritt, Trab-Halt, Halt-Trab, einige Galoppsprünge, durch den Zirkel wechseln

Dieses wird zur linken und zur rechten Seite gezeigt

Zweiter Teil – Reiten

Beim Einreiten wird der Richter folgendermaßen gegrüßt:

Die Holzgerte wird von der Grundhaltung senkrecht vor das Gesicht und dann zum Herzen geführt, darauf folgt ein Nicken und die Gerte wird wieder in die Grundhaltung genommen.

Bei der Schlussaufstellung wird der Richter wie folgt gegrüßt:

Zügel und Gerte werden in die linke Hand genommen, die Gerte zeigt nach unten, der Reiter nimmt mit der rechten Hand seinen Hut und nickt erneut.

  • Übergänge vom freien Schritt zum Arbeitsschritt in Versammlung und zurück zum freien Schritt auf beiden Händen. Das soll zeigen, dass das Pferd geschmeidig zur Hand vorwärts-abwärts mit lockerem Übertritt sucht
  • Schulterherein im Schritt und Trab auf beiden Händen
  • Kruppeherein im Schritt und Trab auf beiden Händen
  • Renvers im Schritt und Trab auf beiden Händen
  • Traversalen im Schritt und Trab nach links und nach rechts
  • Halbe Schrittpirouetten links und rechts
  • Fliegender Galoppwechsel von links nach rechts und umgekehrt
  • Halbe Galopp-Pirouetten zu beiden Händen
  • Halbe Tritte maximal einen Huf breit vorwärtstretend von links und rechts gezeigt, mit deutlich gebeugten Hanken und Aktivität aus der Hinterhand
  • Alle Seitengänge im Galopp von links und rechts
  • Halten aus dem Galopp
  • Einige Tritte rückwärts
Dritter Teil – Theorie

Der theoretische Teil der Prüfung basiert auf den Videos und Büchern von Bent Branderup, Gueriniérè, Pluvinel und Steinbrecht.
Basierend auf diesem Wissen muß sich der Bewerber selbst, sowie die Stärken und Schwächen seines Pferdes beurteilen.
Schwächen im praktischen Teil der Prüfung können in der Theorie wieder ausgeglichen werden. Die theoretische Prüfung sollte als Gespräch zwischen Richter und Bewerber gesehen werden, welches dem Richter ermöglicht, sich ein Bild vom Reiter zu machen.

Ein Prüfling kann nur dann Mitglied der Ritterschaft werden, wenn keiner der aktiven Ritter gegen seinen Beitritt stimmt. 

Ausrüstung:

Die Zügel der blanken Kandare werden in der linken Hand gehalten. Die rechte Hand wird nur benutzt um die Zügel nachzufassen. Kandare mit Unterlegstrense darf verwendet werden, die Trensenzügel müssen aber durchhängen.

Die hölzerne Gerte wird aufrecht mit einer leichten vorwärts-links Neigung gehalten. Die Gerte darf kurz zur Verstärkung der anderen Hilfen benutzt werden und wird dann wieder zurück zur Grundhaltung geführt.

Sporen sind Pflicht, sollten aber so wenig wie möglich eingesetzt werden.

Weitere Ausrüstung, Kleidung und Musik dürfen frei gewählt werden (wird die Beurteilung des Richters nicht beeinflussen).

Ausführliche Informationen zur Ritterschaft der Akademischen Reitkunst finden Sie im Internet unter

www.dkfh.dk